Störfunk/Jammer
Durch das Stören der UMTS-Frequenzbänder wir der wechsel auf GSM Standard erzwungen. (Teilfunktion bei Semi-Aktiven Abhöranlagen)
Es ist aber auch ein kompletter „Denial of Service“ aller Funkverbindungen möglich.
Details:
"Jammer" sind in Deutschland verboten, werden aber trotzdem zum Kauf angeboten und von verschiedenen Behörden genutzt. Zum Beispiel um eine Zündung per Mobilfunk zu Verhindern.
Quellen/Links:
Technische und rechtliche Quellen
- Störsender: technische Grundlagen, Einsatzformen und rechtliche Einordnung
- Bundesnetzagentur: Funkstörungen melden und einordnen
- Bundesnetzagentur: unsichere und verbotene Produkte
Erkennung:
Gezielter Störfunk ist für Betroffene oft nur indirekt erkennbar. Typische Hinweise sind plötzlicher, lokal begrenzter Ausfall des Mobilfunks, starke Schwankungen der Empfangsqualität oder das vollständige Wegbrechen von Telefonie und Datenverbindungen trotz eigentlich ausreichender Versorgung.
Eine belastbare Unterscheidung zwischen absichtlichem Jammer-Einsatz, technischen Defekten und allgemeiner Funkstörung ist am Smartphone allein meist nicht möglich. Für eine genaue Analyse sind Mess- und Peiltechnik oder die Einbindung zuständiger Stellen erforderlich.
Quellen/Links:
- Bundesnetzagentur: Funkstörungen, Prüf- und Messdienst
- Störsender: technische Möglichkeiten und typische Wirkungen
Gegenmaßnahmen:
Gegen gezielten Störfunk helfen auf Endgeräten nur begrenzt technische Maßnahmen, da das eigentliche Problem in der Überlagerung des Funkkanals liegt. Praktisch relevant sind deshalb Ausweichstrategien wie alternative Kommunikationswege, Redundanz über andere Netze oder Funktechniken und ein schneller Wechsel auf nicht betroffene Infrastrukturen.
In professionellen oder sicherheitskritischen Umgebungen sind organisatorische Maßnahmen wichtig: Störungsmeldung, Funkfeldmessung, räumliche Eingrenzung der Quelle und – wenn erforderlich – die Einbindung der Bundesnetzagentur oder anderer zuständiger Stellen.
Quellen/Links: